Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest: 
        
            
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                    Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
                     
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                            als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -, 
 
                    Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung
                     
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                            als Leiter einer Hauptabteilung -.