(BPräsAmtsbezAnO 1961-06) Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von
Amtsbezeichnungen
Ausfertigungsdatum: 12.06.1961
(XXXX)
Gemäß § 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 19. Juli 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 569) in Verbindung mit § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich die Amtsbezeichnung
Leitender Regierungskriminaldirektor
fest.
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