Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte im Bereich des Bundesministers für Verteidigung fest: 
        
            
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                Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,Vizepräsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,Direktor beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung,Direktor bei der Bundeswehrschule für Innere Führung.