(BPräsAmtsbezAnO 1958-07-29) Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von
Amtsbezeichnungen
Ausfertigungsdatum: 29.07.1958
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 18. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1337) setze ich folgende Amtsbezeichnungen für Beamte des Bundeskartellamtes fest:
Präsident des Bundeskartellamtes,Vizepräsident des Bundeskartellamtes,Direktor beim Bundeskartellamt.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen