Bundespolizeigesetz (BPolG)
Gesetz über die Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 19.10.1994


§ 56 BPolG Rechtsweg

Für Ansprüche auf Schadensausgleich ist der ordentliche Rechtsweg, für Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsrechtsweg gegeben.