Der Unternehmer hat der Genehmigungsbehörde unverzüglich mitzuteilen 
        
            - 1.
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                Betriebsvorkommnisse, die ein öffentliches Aufsehen erregen, 
- 2.
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                Unfälle, bei denen ein Mensch getötet oder schwer verletzt worden ist, 
- 3.
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                Betriebsstörungen im Obusverkehr und im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, die voraussichtlich länger als 24 Stunden dauern.