Ausfertigungsdatum: 13.03.2015
(1) Die Umschulungsprüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile:
(2) Die Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungstag des bereits abgelegten Prüfungsteils zu beginnen.