Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes dem Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes für seinen Geschäftsbereich.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der Chef des Bundeskanzleramtes