Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV)
Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte des Bundes

Ausfertigungsdatum: 26.04.1972


§ 1 BMVergV

Vergütungen für Mehrarbeit an Beamtinnen und Beamte des Bundes dürfen nur nach Maßgabe dieser Verordnung gezahlt werden.