Ausfertigungsdatum: 28.12.1992
(1) Die Dokumentenprüfung nach § 27 Abs. 1 bis 4 wird bei Tieren nach Maßgabe der Anlage 10a durchgeführt.
(2) Die Nämlichkeitskontrolle nach § 27 Abs. 1 bis 4 wird
(3) Die physische Untersuchung nach § 27 Abs. 1 und 2 wird