Gemäß § 47 Abs. 3 Satz 2 des Postverfassungsgesetzes vom 8. Juni 1989 (BGBl. I S. 1026) setze ich folgende Amtsbezeichnungen fest: 
        
        Direktor bei der Generaldirektion POSTDIENST 
        
        - als Leiter eines Geschäftsbereichs 
        
        Direktor bei der Generaldirektion POSTBANK 
        
        - als Leiter eines Geschäftsbereichs 
        
        Direktor bei der Generaldirektion TELEKOM 
        
        - als Leiter eines Geschäftsbereichs 
        
        Präsident einer Oberpostdirektion 
        
        Vizepräsident einer Oberpostdirektion 
        
        Präsident der Landespostdirektion Berlin 
        
        Vizepräsident der Landespostdirektion Berlin 
        
        Präsident des Posttechnischen Zentralamtes 
        
        Vizepräsident des Posttechnischen Zentralamtes 
        
        Präsident des Fernmeldetechnischen Zentralamtes 
        
        Vizepräsident des Fernmeldetechnischen Zentralamtes 
        
        Präsident des Zentralamtes für Mobilfunk 
        
        Vizepräsident des Zentralamtes für Mobilfunk 
        
        Präsident des Sozialamtes der Deutschen Bundespost 
        
        
        Der Bundesminister für Post und Telekommunikation