Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst)
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I bezeichneten Beamten vor.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesminister der Justiz