Ich übertrage der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Angelegenheiten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31. Januar 2005 (BGBl. I S. 251) außer Kraft.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend