(BMG)
Bundesmeldegesetz

Ausfertigungsdatum: 03.05.2013


§ 48 BMG Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.