Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung
- 1.
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durch erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder
- 2.
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durch Anerkennung, wenn sie
- a)
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die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
- b)
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die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung
außerhalb eines Vorbereitungsdienstes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes erworben haben.