Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

Ausfertigungsdatum: 12.02.2009


§ 1 BLV Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.