BLE-ÖLG-Kostenverordnung (BLEÖLGKostV)
Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach § 2 Abs. 2 des Öko-Landbaugesetzes

Ausfertigungsdatum: 19.11.2003


§ 2 BLEÖLGKostV Gebühren

Die gebührenpflichtigen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen und die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis.