Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 3. Februar 1995 bekannt, der mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten ist: 
        
        "Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an: 
        
            - 1.
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                Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird beauftragt, den Umzug in die Hauptstadt Berlin und den Ausgleich für die Region der Bundesstadt Bonn zu koordinieren. 
- 2.
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                Deshalb wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeit für den Arbeitsstab Berlin/Bonn auf das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau übertragen. 
- 3.
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                Alle Bundesministerien werden das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei der Erfüllung seiner Aufgabe unterstützen, es insbesondere mit allen dafür erforderlichen Informationen versehen. 
- 4.
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                Die weiteren Einzelheiten werden zwischen den Bundesministerien des Innern, der Finanzen, für Verkehr und für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vereinbart und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt." 
        Der Chef des Bundeskanzleramtes