Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit Wirkung vom 1. Januar 2005 an:
- 1.
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Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden übertragen:
- a)
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die Zuständigkeit für die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern,
- b)
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die Zuständigkeit für die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vom Bundesministerium des Innern.
- 2.
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Die Einzelheiten der Übertragungen werden zwischen dem Bundesministerium des Innern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.