Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden übertragen:
- 1.
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aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
- a)
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die Zuständigkeiten für die Markteinführung der erneuerbaren Energieträger und für die Energieforschung im Bereich der erneuerbaren Energieträger;
- b)
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die Federführung für das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) und dessen Fortentwicklung unter entsprechender Anwendung der bisherigen Beteiligungsregelungen.
Die Zuständigkeit für außenwirtschaftliche Fragen bei erneuerbaren Energien (insbesondere Exportförderung) liegt weiterhin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
- 2.
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aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen die Zuständigkeit für die "Deutsche Bundesstiftung Umwelt.