Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit werden dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeiten für folgende Bereiche übertragen: 
        
        - Krankenhäuser sowie Technik in Medizin und Krankenhaus, 
        
        - Gebührenrecht für Ärzte und übrige Gesundheitsberufe, 
        
        - medizinische Rehabilitation. 
        
        Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.