(BKleingG)
Bundeskleingartengesetz

Ausfertigungsdatum: 28.02.1983


§ 17 BKleingG Überleitungsvorschrift für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit

Anerkennungen der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesprochen worden sind, bleiben unberührt.