(BJagdG)
Bundesjagdgesetz

Ausfertigungsdatum: 29.11.1952


§ 42 BJagdG Landesrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Länder können Straf- und Bußgeldbestimmungen für Verstöße gegen die von ihnen erlassenen Vorschriften treffen, soweit solche nicht schon in diesem Gesetz enthalten sind.