Biomasseverordnung (BiomasseV)
Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse

Ausfertigungsdatum: 21.06.2001


§ 1 BiomasseV Aufgabenbereich

Diese Verordnung regelt für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.