Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Ausfertigungsdatum: 30.09.2009


§ 32 Biokraft-NachV Anerkannte Zertifizierungssysteme

Anerkannte Zertifizierungssysteme im Sinne dieser Verordnung sind:

1.
Zertifizierungssysteme, solange und soweit sie nach § 33 oder § 59 Absatz 1 anerkannt sind,
2.
Zertifizierungssysteme nach § 40 und
3.
Zertifizierungssysteme nach § 41.