Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Ausfertigungsdatum: 30.09.2009


§ 28 Biokraft-NachV Folgen fehlender Angaben

Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 27 nicht enthalten.