Anerkannte Nachweise über die Einhaltung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 sind:
- 1.
-
Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 15 oder § 24 ausgestellt worden sind,
- 2.
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Nachhaltigkeitsnachweise nach § 22 und
- 3.
-
Nachhaltigkeitsnachweise nach § 23.
Die Ausstellung der Nachhaltigkeitsnachweise erfolgt in der Datenbank der zuständigen Behörde.