Kompasse auf Magnet-Basis und Steuerkurstransmitter auf Magnet-Basis müssen
- a)
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vor dem Einbau von der zuständigen Behörde oder von einer von ihr für die Prüfung der jeweiligen Anlage anerkannten Einrichtung geprüft sein; dies ist nicht erforderlich für Kompasse oder Steuerkurstransmitter, die nach Abschnitt D Nummer 10 der Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz zugelassen sind,
- b)
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entsprechend den technischen Bestimmungen nach Anlage 1 Teil 2 an Bord eingebaut sein,
- c)
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vor Inbetriebnahme sowie spätestens bei einer Verlängerung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung von einer von der zuständigen Behörde aufgrund eines Sachkundenachweises anerkannten Person (Regulierer) reguliert sein.
Der Regulierer prüft gleichzeitig den ordnungsgemäßen Einbau nach Satz 1 Buchstabe b. Er stellt eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau und die durchgeführte Regulierung, aus der auch das Datum der Regulierung hervorgeht, aus. Die aktuelle Bescheinigung ist an Bord mitzuführen. Kann ein Regulierer den Kompass auf Magnetbasis oder Steuerkurstransmitter auf Magnetbasis nicht so regulieren, dass die größte Abweichung nicht mehr als 6° beträgt, so ist die Aufstellung des Kompasses auf Magnetbasis oder Steuerkurstransmitter auf Magnetbasis von der zuständigen Behörde überprüfen zu lassen.