Bei Berechnungen nach Buchstabe a wird die wirksame Länge des Aufbaus nach folgender Formel berechnet:
In diesen Formeln bedeuten:
- le
-
die wirksame Länge eines Aufbaus in [m] unabhängig von seiner Lage bezogen auf L,
- l
-
die tatsächliche Länge des betreffenden Aufbaus in [m],
- b
-
die Breite des betreffenden Aufbaus in [m],
- B'
-
die Breite des Schiffes gemessen auf der Hälfte der Länge des Aufbaus, Deckshauses oder Lukenschachts in [m],
- h
-
die an der Aufbau-, Deckshaus- oder Lukenseite gemessene Höhe des betreffenden Aufbaus in [m], für Luken ergibt sich die Höhe h, indem die Höhe der Sülle um den halben Sicherheitsabstand nach § 4.01 unter Berücksichtigung der Art der Lukenabdeckung vermindert wird. Für die Höhe h darf kein größerer Wert eingesetzt werden als 0,72 m.
Wenn
kleiner ist als 0,6, ist die wirksame Aufbaulänge le gleich Null zu setzen.