3 | Begriffe |
3.1 | Abspannseil |
| Seil zur Rückverankerung der Maste im Baugrund. |
3.2 | Anstellwinkel |
| Winkel zwischen Fährlängsachse und Strömung (Gierwinkel). |
3.3 | Gierseile |
| Seilverbindung zwischen Fähre und auf dem Tragseil laufender Rollenbatterie. Gierseile sind im Regelfall Seile, sie dürfen auch ganz oder teilweise aus kurzgliedrigen Rundstahlketten („Gierketten“) bestehen. |
3.4 | Gierseilwinkel |
| Winkel zwischen der Verbindung der Endpunkte des Gierseils und der Horizontalebene. |
3.5 | Hochseilanlage |
| Gesamte bauliche Anlage, bestehend aus Gierseilen- oder -ketten, Rollenbatterien, Tragseil, Abspannseile, Masten einschließlich deren Gründungen sowie der Verankerungsblöcke der Abspannseile. |
3.6 | Tragseil |
| Das die Wasserstraße kreuzende Seil, auf dem die Tragrollen laufen. |
3.7 | Verkehrsband |
| Für die Ermittlung der Einwirkungen aus Windkräften anzusetzendes Raumprofil der zu befördernden Fahrzeuge und Personen. |
3.8 | Rollenbatterie |
| Auf dem Tragseil laufender Wagen, bestehend aus zwei oder mehr Tragrollen. |
4 | Bautechnische Unterlagen |
| Bezüglich der Bautechnischen Unterlagen gelten die Regelungen der Fachnormen DIN EN 1993-1-1 + NA, DIN EN 1995-1-1, DIN EN 1992-1-1 + NA und DIN 1054. |
5 | Werkstoffe |
5.1 | Werkstoffe für Seile und deren Endverankerungen |
5.1.1 | Drähte und Seile |
| Für Drähte von Seilen sind korrosionsgeschützte Drähte aus Stählen nach den Normen der Reihe DIN EN 10264 unter Berücksichtigung der Normen der Reihe DIN EN 12385 zu verwenden. Die maximale zulässige Nennzugfestigkeit der Drähte beträgt 1 770 N/mm2. |
5.1.2 | Verankerung durch Pressklemmen |
| Für Pressklemmen gilt DIN EN 13411-3. |
5.1.3 | Verankerung durch Verguss |
| Für Vergussverankerungen gilt DIN EN 13411-4.
Für Verankerungsköpfe sind Gussteile aus Stahlguss G20Mn5 oder G26CrMo4 nach DIN EN 10293 oder G18NiMoCr36 nach SEW520 sowie Schmiedeteile aus Vergütungsstahl 34CrNiMo6+QT oder 42CrMo4+QT nach DIN EN 10083-3 zu verwenden. Bezüglich der inneren und äußeren Beschaffenheit von Verankerungsköpfen aus Stahlguss gelten die Anforderungen der DIN EN 1993-1-8/NA, Tabelle NA.8.2. |
5.1.4 | Verankerung durch Drahtseilklemmen |
| Für Drahtseilklemmen gilt DIN EN 13411-5. |
5.2 | Werkstoffe für Ketten |
| Die Werkstoffe für Ketten sind DIN EN 818-3 (Güteklasse 4) oder DIN EN 14330 (Klasse 2) zu entnehmen. |
5.3 | Werkstoffe für Stahlkonstruktionen |
| Es gelten die Regelungen der DIN EN 1993-1-1 + NA und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 für Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nichtrostenden Stählen des Deutschen Institutes für Bautechnik. |
5.4 | Werkstoffe für Holzkonstruktionen |
| Es gelten die Regelungen der DIN EN 1995-1-1. |
5.5 | Werkstoffe für Gründungen und Verankerungsblöcke |
| Es gelten die Regelungen der DIN EN 1992-1-1 + NA. |
6 | Lastannahmen |
6.1 | Ständige Einwirkungen |
| Die charakteristischen Werte der Eigenlasten des Tragwerks und von nichttragenden Teilen des Bauwerks sind aus den Wichten oder Flächenlasten der Baustoffe nach DIN EN 1991-1 zu ermitteln. Bezüglich der charakteristischen Werte der Eigenlasten der Seile ist DIN EN 1993-1-11, Tabelle 2.2 und DIN EN 12385-10 zu beachten. Bezüglich der charakteristischen Werte der Eigenlasten der Ketten ist DIN 818-3, Tabelle B.1 oder DIN 14330 Tabelle 1 zu beachten. |
6.2 | Veränderliche Einwirkungen |
6.2.1 | Strömung |
| Der durch die Strömung auf eine im rechten Winkel getroffene, ruhende Fläche erzeugte charakteristische Wert des Strömungsdrucks beträgt:
|
|
| (1) |
|
| mit
ρ Dichte von Süßwasser (ρ = 1,0 · 103 kg/m3)
v größte Strömungsgeschwindigkeit
Die größte Strömungsgeschwindigkeit ist durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt festzulegen. Für einen quer angeströmten quaderförmigen Schwimmkörper, der scharfkantig ist oder eine seitliche Kimm hat, ist der charakteristische Wert des Querwiderstandes WP,k mit (2) zu berechnen:
WP, β, k = Alat · pk · cWq · fWβ | (2) |
mit
- Alat
-
angeströmte Lateralfläche des Schwimmkörpers in aufrechter Ruhelage. Horizontale Projektion der eingetauchten seitlichen Bugfläche des Fährgefäßes. Die Lateralfläche ist der Stabilitätsberechnung zu entnehmen. Bei Schräganströmung (β ≤ 90°) bleibt die einzusetzende Lateralfläche unverändert.
- pk
-
charakteristischer Wert des Strömungsdrucks
- cWq
-
Querwiderstandsbeiwert nach Anlage B
- fWβ
-
Korrekturfaktor zur Berücksichtigung der Anströmrichtung nach Abbildung 6.1. Die Einschränkung auf L/B ~ 3,5 ist zu beachten.
|
| Gleichung (2) ist innerhalb folgender oberer und unterer Grenzen anwendbar: |
| |
| mit
- L
-
Länge des Schwimmkörpers in der Wasserlinie bei Ruhelage
- B
-
Breite des Schwimmkörpers in der Wasserlinie bei Ruhelage
- T0
-
Tiefgang des Schwimmkörpers in der Wasserlinie bei Ruhelage
- ρ
-
Dichte von Süßwasser (ρ = 1,0 · 103 kg/m3)
-
-
Wasserverdrängung des Schwimmkörpers bei Ruhelage
|
|
|
| Abbildung 6.1: Korrekturfaktor fwβ |
|
Der ermittelte Querwiderstand ist als stromparallele horizontale Kraftkomponente auf das Gierseil anzusetzen. | |
HP,β,k = WP,β,k | (3) |
|
6.2.2 | Windlasten auf Fähre und Verkehrsband |
| Für die Ermittlung der Einwirkungen aus Wind auf Fähre und Verkehrsband sind die in Abbildung 6.2 strichpunktiert angegebenen Begrenzungen des Verkehrsbandes zu berücksichtigen.
|
| Abbildung 6.2: Verkehrsband |
| Fährgefäß
- l
-
Länge über alles
- b
-
Breite über alles
- H
-
Seitenhöhe
- t1
-
Abstand OK Fahrbahnbelag bis Fährgefäßboden
- T0
-
größter Tiefgang ab Wasserlinie
- L
-
Länge in der Wasserlinie bei größter Eintauchung
- B
-
Breite in der Wasserlinie bei größter Eintauchung
|
| Verkehrsband für Fahrzeuge
- l1
-
Länge des Verkehrsbandes
- b1
-
Breite des Verkehrsbandes (b1 = 2,5 m für eine Fahrzeugbreite)
- h1
-
Höhe des Verkehrsbandes über OK Fahrbahn (h1 = 2,0 m)
|
| Verkehrsband für Fahrzeuge
- l2
-
Länge des Verkehrsbandes vor und hinter dem Fahrzeugband
- b2
-
Breite des Verkehrsbandes beiderseits des Fahrzeugbandes
- h2
-
Höhe des Verkehrsbandes über OK Fahrbahn bzw. Gehbelag (h2 = 1,8 m)
|
|
Der durch Wind auf eine im rechten Winkel getroffene, ruhende Fläche erzeugte charakteristische Wert des Winddrucks beträgt: | |
wk = c · q | (4) |
mit
- c
-
aerodynamischer Druckbeiwert (c = 1,2)
- q
-
Staudruck (q = 0,5 kN/m2)
|
| In den Einwirkungskombinationen 1 und 2 darf mit einem reduzierten Staudruck von q = 0,2 kN/m2 gerechnet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fähre nur bis zu einer Windstärke von 8 Beaufort (zur Orientierung: 64 km/h bis 74 km/h) betrieben wird. |
| Die stromparallelen Windkraftkomponenten, die die Hochseilanlage belasten, ergeben sich in Abhängigkeit vom Anstellwinkel β zu: |
|
Hw,β,k = c · q · [(t1 – T0 + h1) · (l1 · sin3β + b1 · cos3β) + | (5) |
(t1 – T0 + h2) · (2 · l2 · sin3β + 2 · b2 · cos3β) + | |
(H – T0) · ((l – l1 – 2 · l2) · sin3β + (b – b1 – 2 · b2) · cos3β)] | |
|
6.2.3 | Windlasten auf Tragwerke und Seile |
|
Bei der Ermittlung der Windlasten ist der Einfluss der vergrößerten Angriffsfläche infolge Eisansatz nach Abschnitt 6.2.5 zu berücksichtigen. Die Windlast ist in der für den Tragfähigkeitsnachweis ungünstigsten Angriffsrichtung anzusetzen. Soweit keine genaue Ermittlung der Einwirkungen aus Wind nach DIN EN 1991-1-4 + NA und DIN EN 1993-3-1 erfolgt, dürfen vereinfachend die nachfolgend aufgeführten Windlasten angesetzt werden:
| |
wk = c · q | (6) |
mit
- c
-
aerodynamischer Druckbeiwert (c = 1,2)
- q
-
Staudruck (q = 1,1 kN/m2)
|
| In den Einwirkungskombinationen 1 und 2 darf mit einem reduzierten Staudruck von q = 0,2 kN/m2 gerechnet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fähre nur bis zu einer Windstärke von 8 Beaufort (zur Orientierung: 64 km/h bis 74 km/h) betrieben wird. |
6.2.4 | Temperatureinwirkungen |
| Als klimabedingte Temperatureinwirkungen, die durch die Änderung der Lufttemperatur der Umgebung und der Sonneneinstrahlung hervorgerufen werden, sind die folgenden Temperaturen als gleichmäßige Temperaturänderung gegenüber einer Aufstelltemperatur von 10 °C anzusetzen:
- höchste Temperatur:
-
+ 40 °C
- tiefste Temperatur bei Betrieb:
-
− 15 °C
- tiefste Temperatur außer Betrieb:
-
− 25 °C
|
| Temperatureinwirkungen infolge betriebsbedingter Nutzung sind mit den vorgenannten Regelungen nicht abgedeckt. |
6.2.5 | Eislasten |
| Die charakteristischen Werte der Eislasten auf Tragwerk und Seile sind aus DIN EN 1991-1-3 zu ermitteln. |
6.3 | Außergewöhnliche Einwirkungen |
| Die Untersuchungskommission kann die Berücksichtigung außergewöhnlicher Einwirkungen fordern. |
7 | Konstruktion und Ausführung |
7.1 | Allgemeines |
| Soweit im Folgenden keine anders lautenden Regelungen getroffen werden, gelten hinsichtlich Konstruktion und Ausführung die Regelungen in DIN EN 1993-1-1 + NA, DIN EN 1090-2, DIN EN 1992-1-1 + NA, DIN EN 1995-1-1, DIN 1054 und DIN EN 1997-1 + NA. |
7.2 | Seile |
| Als Tragseile (Fährseile) sind vollverschlossene Spiralseile zu verwenden, die über die ganze Länge zwischen den Abspannpunkten aus einem Stück bestehen. Für die Gierseile sind Rundlitzenseile zu verwenden. Die Endverankerungen der Seile sind gelenkig auszubilden, um Zusatzbeanspruchungen an diesen Stellen zu vermeiden.
Für den Korrosionsschutz der Seile gilt DIN EN 12385-10, Abschnitt 5.3.2.
Für die verwendeten Seile muss eine Herstellererklärung einschließlich Prüfbericht gemäß DIN EN 12385-1 vorliegen. |
7.3 | Endverankerungen |
7.3.1 | Arten |
| Seile sind mit Vergussverankerungen, Kauschen und Klemmen oder anderen Verankerungen nach Abschnitt 7.3.4 anzuschließen. |
7.3.2 | Vergussverankerungen |
| Zum Nachweis der Eignung einer vergossenen Seilendverankerung ist ein Prüfbericht gemäß DIN EN 13411-4, Anhang C vorzulegen. |
7.3.3 | Kauschen und Klemmen |
| Wenn offene Spiralseile oder Rundlitzenseile mit Kauschen und Klemmen verankert werden sollen, müssen die Seile ausreichend biegsam sein. Es sind Kauschen nach DIN EN 13411-1 oder DIN 3091 zu verwenden. Das um die Kauschen gelegte Seilende muss durch Pressklemmen aus Aluminium-Knetlegierungen nach DIN EN 13411-3 oder Drahtseilklemmen nach DIN EN 13411-5 befestigt werden. Bei offenen Spiralseilen sind mindestens zwei Pressklemmen nach DIN EN 13411-3 anzuordnen, oder es ist die nach DIN EN 13411-5 erforderliche Anzahl der Klemmen um eins zu erhöhen. Zur Verankerung von vollverschlossenen Spiralseilen dürfen Kauschen und Klemmen nicht verwendet werden. Pressklemmen und Drahtseilklemmen dürfen für Gleichschlagseile nicht verwendet werden. |
7.3.4 | Andere Verankerungen |
| Der Nachweis der Verwendbarkeit anderer Verankerungen ist im Sinne der Landesbauordnungen zu führen. |
7.4 | Ketten |
| Es sind kurzgliedrige Rundstahlketten (Teilung 2,8 bis 3,0) der Güteklasse 4 nach DIN EN 818-3 oder der Klasse 2 nach DIN EN 14330 zu verwenden. Zum Nachweis der mechanischen Eigenschaften ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204 mit den in DIN EN 818-1 geforderten Angaben sowie der chemischen Zusammensetzung des Ausgangsmaterials vorzulegen. |
7.5 | Tragrollen |
| Die Tragrollen sind mit Rundrillen mit einem Verhältnis des Rundrillennennradius rN zum Seilnenndurchmesser dN von rN/dN = 0,53 und einem Öffnungswinkel von mindestens 45° auszubilden. |
8 | Beanspruchungen |
| Die Bemessungswerte der Einwirkungen sind für die in Tabelle 8.1 aufgeführten Bemessungssituationen für ständige und vorübergehende Bemessungssituationen nach DIN EN 1990, Gleichung (6.10) ohne Ansatz einer Leiteinwirkung und für außergewöhnliche Bemessungssituationen nach DIN EN 1990, Gleichung (6.11b) zu berechnen: |
|
Nr. | Einwirkungs-
art | Einwirkung | Ab-
schnitt | Bemessungssituation |
ständig und
vorübergehend | Außer-
gewöhnlich |
Einwirkungskombination |
1(1) | 2(1) | 3(2) | 4(3) |
1 | ständig | Ständige Einwirkungen | 6.1 | γG = γGA = 1,35(4) |
2 | veränderlich | Strömung | 6.2.1 | γQ,i = 1,5
ψ0,i = 1,0 | γQ,i = 1,5
ψ0,i = 0,9 | | ψ2,i = 0,9 |
3 | Windlasten auf Fähre und
Verkehrsband | 6.2.2 |
4 | Windlasten auf Tragwerke und Seile | 6.2.3 | γQ,i = 1,5
ψ0,i = 0,9 |
5 | Temperatureinwirkung | 6.2.4 |
6 | Eislasten | 6.2.5 | | |
7 | außer-
gewöhnlich | Außergewöhnliche Einwirkungen | 6.3 | | γA = 1,0 |
(1) Gierfähre in Betrieb
(2) Gierfähre außer Betrieb
(3) Für die außergewöhnliche Bemessungssituation sind die veränderlichen Einwirkungen entsprechend der zugehörigen Betriebssituation (Einwirkungskombinationen 1 bis 3) anzusetzen. Bei mehreren möglichen außergewöhnlichen Einwirkungen braucht immer nur eine Einwirkung berücksichtigt zu werden.
(4) γG = 0,9 für das Eigengewicht der Verankerungsblöcke beim Nachweis gegen Abheben |
|
| Tabelle 8.1: Teilsicherheitsbeiwerte γG und γQ sowie Kombinationsbeiwerte ψ für Tragsicherheitsnachweise (ausgenommen Betriebsfestigkeitsnachweise) |
| Die Kräfte aus Strömung und Wind auf Fähre und Verkehrsband sind für die Einwirkungskombination 1 mit einem Anstellwinkel β = 60° zu ermitteln. Ist im Betrieb mit einem größeren Anstellwinkel zu rechnen, so sind auch für diese Anstellwinkel rechnerische Nachweise zu führen. Die Kräfte aus dem Gierseil sind am Tragseil in Strommitte anzusetzen. |
| Anmerkung: Erfahrungsgemäß wird die Fahrgeschwindigkeit in den meisten Fällen bei einem Anstellwinkel von etwa β = 60° erreicht. Der wirksame Anstellwinkel ist wegen der Fahrgeschwindigkeit der Fähre geringer, was in der Berechnung nicht weiter zu berücksichtigen ist. |
| Die Kräfte aus Strömung und Wind auf Fähre und Verkehrsband sind für die Einwirkungskombination 2 mit einem Anstellwinkel β = 90° zu ermitteln. Die Kräfte aus dem Gierseil sind am Tragseil entsprechend der Position beim Startvorgang anzusetzen. |
| Führen Seildehnungen aus äußeren Einwirkungen zu einer Vergrößerung der Beanspruchung, so sind diese in der Berechnung zu berücksichtigen.
Anlage A enthält Angaben zur Ermittlung der Seilkräfte. |
9 | Beanspruchbarkeiten |
9.1 | Teilsicherheitsbeiwerte |
| Bezüglich der Teilsicherheitsbeiwerte γM der Widerstandsgrößen gelten die jeweiligen Fachnormen, soweit im Folgenden keine abweichenden Angaben gemacht werden. |
9.2 | Charakteristische Werte der Beanspruchbarkeit für Seile und deren Endverankerungen |
9.2.1 | Drähte und Seile |
|
Der charakteristische Wert der Bruchkraft ZR,k darf nach Gleichung (7) ermittelt werden | |
ZR,k = ke · Fmin | (7) |
|
| |
| mit
- ke
-
Verlustfaktor in Abhängigkeit von der Verankerung
- Fmin
-
Mindestbruchkraft nach DIN EN 12385-1
|
| Typische Werte für die Mindestbruchkraft von vollverschlossenen Spiralseilen und Spirallitzenseilen werden als Anhaltswerte in DIN EN 12385-10 angegeben. |
9.2.2 | Verankerung durch Pressklemmen |
| Für die Verankerung mit Pressklemmen gilt ke = 0,90. |
9.2.3 | Verankerung durch Verguss |
| Für die Stahlsorten dürfen als charakteristische Werte für die entsprechenden Wanddickenbereiche die unteren Grenzwerte der Streckgrenze und der Zugfestigkeit nach den jeweiligen Technischen Lieferbedingungen verwendet werden. Für die Verankerung durch Verguss gilt ke = 1,00. |
9.2.4 | Verankerung durch Drahtseilklemmen |
| Für die Verankerung mit Drahtseilklemmen gilt ke = 0,90. |
9.3 | Werkstoffe für Ketten |
| Der charakteristische Wert der Bruchkraft BF für Ketten ist DIN EN 818-3 (Güteklasse 4) oder DIN EN 14330 (Klasse 2) zu entnehmen. |
9.4 | Werkstoffe für Stahlkonstruktionen |
| Die charakteristischen Werkstoffkennwerte sind DIN EN 1993-1-1 + NA und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 zu entnehmen. |
9.5 | Werkstoffe für Holzkonstruktionen |
| Die charakteristischen Werkstoffkennwerte sind DIN EN 1995-1 zu entnehmen. |
9.6 | Werkstoffe für Gründungen und Verankerungsblöcke |
| Die charakteristischen Werkstoffkennwerte sind DIN EN 1992-1-1 + NA zu entnehmen. |
10 | Nachweise |
10.1 | Gierseil |
| Es ist davon auszugehen, dass die Einwirkungen aus Strömung und Wind im ungünstigsten Fall von nur einem Gierseil aufzunehmen sind. Es ist mit Bedingung (8) nachzuweisen, dass die vorhandene Zugkraft ZG die Grenzzugkraft ZR,d nicht überschreitet:
|
|
| (8) |
|
| Die Grenzzugkraft darf nach Gleichung (9) ermittelt werden
|
|
| (9) |
|
| mit
- ZR,k
-
charakteristischer Wert der Bruchkraft
- γM
-
Teilsicherheitsbeiwert nach DIN EN 1993-1-1/NA (γM = 1,1)
|
10.2 | Gierketten |
| Es ist davon auszugehen, dass die Einwirkungen aus Strömung und Wind im ungünstigsten Fall von nur einem Gierkettenstrang aufzunehmen sind.
Es ist mit Bedingung (10) nachzuweisen, dass die vorhandene Zugkraft ZG die Grenzzugkraft ZR,d nicht überschreitet:
|
|
| (10) |
|
| Die Grenzzugkraft darf nach Gleichung (11) ermittelt werden
|
|
| (11) |
|
| mit
- BF
-
Bruchkraft nach DIN EN 818-3, Tabelle 5 oder DIN EN 14430, Tabelle 3.
- γM
-
Teilsicherheitsbeiwert nach DIN EN 1993-1-1/NA (γM = 1,1)
|
10.3 | Tragseil |
| Es ist mit Bedingung (12) nachzuweisen, dass die vorhandene Zugkraft ZT die Grenzzugkraft ZR,d nicht überschreitet:
|
|
| (12) |
|
| Die Grenzzugkraft darf nach Gleichung (13) ermittelt werden
|
|
| (13) |
|
| mit
- ZR,k
-
charakteristischer Wert der Bruchkraft
- γM
-
Teilsicherheitsbeiwert nach DIN EN 1993-1-1/NA (γM = 1,1)
|
10.4 | Abspannseile |
| Es ist mit Bedingung (14) nachzuweisen, dass die vorhandene Zugkraft ZA die Grenzzugkraft ZR,d nicht überschreitet:
|
|
| (14) |
|
| Die Grenzzugkraft darf nach Gleichung (15) ermittelt werden
|
|
| (15) |
|
| mit
- ZR,k
-
charakteristischer Wert der Bruchkraft
- γM
-
Teilsicherheitsbeiwert nach DIN EN 1993-1-1/NA (γM = 1,1)
|
10.5 | Rollenbatterie und Tragrollen |
| Es ist davon auszugehen, dass die Einwirkungen aus Strömung und Wind im ungünstigsten Fall von nur einem Gierseil und einer Rollenbatterie aufzunehmen sind. Der Tragfähigkeitsnachweis der Rollenbatterie darf in Anlehnung an die Regelungen des Stahlbaus geführt werden. |
| Soweit kein genauerer Nachweis der Betriebsfestigkeit geführt wird, darf die Querbelastung der Tragseile durch eine gefütterte Tragrolle höchstens 1/25 der kleinsten Seilzugkraft betragen. Bei Tragrollen mit metallischer Rille soll die Rollenbelastung höchstens 15 kN betragen. |
| Anmerkung: Die Festlegung der maximalen Querbelastung basiert auf der Auswertung der statischen Berechnungen bestehender Gierseilfähren. Die Werte sind nicht auf andere Konstruktionen übertragbar. |
10.6 | Maste |
| Bezüglich der Beanspruchbarkeiten und Nachweise gelten die Normen der Reihe DIN EN 1993-3-1 + NA oder DIN EN 1995-1-1. |
10.7 | Gründungen und Verankerungsblöcke |
| Bezüglich der Beanspruchbarkeiten gilt DIN EN 1997-1 + NA und DIN 1054. Es sind mindestens die folgenden Nachweise erforderlich:
- –
-
Abheben
- –
-
Sicherheit gegen Kippen
- –
-
Grundbruchsicherheit
- –
-
Gleitsicherheit
- –
-
Sicherheit gegen Bauteilversagen (Bemessung des Gründungs- und Verankerungskörpers)
|
| Der Auftrieb für alle im Wasser eingetauchten Konstruktionen ist zu berücksichtigen. In Überschwemmungsgebieten ist mit vollem Auftrieb zu rechnen. Erddruck und Erdwiderstand sind nach DIN 4085 zu berechnen. |
11 | Herstellung und Errichtung |
| Bezüglich der Herstellung und Errichtung der Hochseilanlagen gelten die Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen. |
| |