flexible Absperrvorrichtungen wie Absperrketten und Kunststoffseile dürfen auf Fahrbahndecks verwendet werden,
- aa)
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wenn hinter der Absperrvorrichtung mindestens 2 m Decksfläche oder Landeklappe folgt,
- bb)
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der Deckbereich von 0,80 m vor der Kette oder dem Seil für die Fahrgäste durch deutlich sichtbare Markierung als gesperrt gekennzeichnet ist und
- cc)
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die Kette oder das Seil eine Mindestbruchkraft von 40 kN hat.
Landeklappen können als Absperrvorrichtungen genutzt werden, wenn sie im hochgestellten Zustand eine Höhe von 1,10 m über dem Fahrbahndeck erreichen und festgestellt werden können.