(BinSchUO2008Anh X)
Nationale Sonderbestimmungen(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 2.04 BinSchUO2008Anh X Festigkeit des Wagendecks

1.
Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsberechnungen ergeben, erbracht werden.
2.
Entsprechend dem Ergebnis der Berechnung nach Nr. 1 ist die größte zulässige Einzel- und Doppelachslast in Tonnen (t) festzulegen.