Ausfertigungsdatum: 06.12.2008
§ 10.04 BinSchUO2008Anh III Verschlusszustand
- 1.
-
Abweichend von Anhang II § 4.05 und Anhang XII Artikel 4 § 4.05 ist die Ebene der größten Einsenkung unter der Voraussetzung festzusetzen, dass die Laderäume mindestens sprühwasser- und wetterdicht geschlossen werden können.
- 2.
-
Die Festsetzung der höchstzulässigen Einsenkung für die Fahrt mit ungedeckten Laderäumen ist nicht zulässig.