Ausfertigungsdatum: 06.12.2008
§ 10.01 BinSchUO2008Anh III Allgemeines
- 1.
-
Auf Wasserstraßen der Zone 1 ist Anhang II oder Anhang XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden.
- 2.
-
Die Bestimmungen aus den Kapiteln 2 bis 6 und die Bestimmungen der §§ 10.02 bis 10.07 sind zu erfüllen.