Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV)
Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt

Ausfertigungsdatum: 15.12.1997


§ 14 BinSchPatentV Zuständige Behörde

Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. § 6 bleibt unberührt.