Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)
Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen

Ausfertigungsdatum: 30.06.1975


§ 30 BinSchEO Allgemeines

Die Wasserverdrängung ist nach der Formel des § 26 Abs. 1 Nr. 2 festzustellen.