Stand: Zuletzt geändert durch Art. 112 G v. 8.7.2016 I 1594
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Dem in Budapest am 15. Januar 1988 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Binnenschiffahrt sowie dem am 12. Dezember 1986 aus Anlaß des Abschlusses der Verhandlungen über dieses Abkommen in Budapest unterzeichneten Protokoll wird zugestimmt. Das Abkommen sowie das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 18 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.