(BinSchAbkCSKG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Binnenschiffsverkehr


Ausfertigungsdatum: 14.12.1989

Stand: Zuletzt geändert Art. 114 G v. 8.7.2016 I 1594

Eingangsformel

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Art 1

Dem in Prag am 26. Januar 1988 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Binnenschiffsverkehr sowie dem am 14. Februar 1987 aus Anlaß des Abschlusses der Verhandlungen über dieses Abkommen unterzeichneten Protokoll wird zugestimmt. Das Abkommen sowie das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.


(XXXX) Art 2 bis 6


Art 7

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 19 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.