(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
    
        (2) Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche: 
        
            - 1.
- 
                Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen, 
- 2.
- 
                Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten, 
- 3.
- 
                Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen, 
- 4.
- 
                Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen, 
- 5.
- 
                Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden, 
- 6.
- 
                Ein internes Kontrollsystem sicherstellen, 
- 7.
- 
                Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.