(BHO)
Bundeshaushaltsordnung

Ausfertigungsdatum: 19.08.1969


§ 98 BHO Aufforderung zum Schadenausgleich

Der Bundesrechnungshof macht der zuständigen Stelle unverzüglich Mitteilung, wenn nach seiner Auffassung ein Schadenersatzanspruch geltend zu machen ist.