(BHO)
Bundeshaushaltsordnung

Ausfertigungsdatum: 19.08.1969


§ 95a BHO Prüfungsanordnung und Entfall der aufschiebenden Wirkung

Erlässt der Bundesrechnungshof zur Durchsetzung seiner Rechte nach § 94 Absatz 1 und § 95 Anordnungen, so hat die Anfechtungsklage hiergegen keine aufschiebende Wirkung.