(BHO)
Bundeshaushaltsordnung

Ausfertigungsdatum: 19.08.1969


§ 86 BHO Vermögensrechnung

In der Vermögensrechnung sind der Bestand des Vermögens und der Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres, die Veränderungen während des Haushaltsjahres und der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen.