Die Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation bei der Durchführung der übertragenen Aufgaben zu unterstützen. Insbesondere haben sie: 
        
            - 1.
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                den Unfallhergang zu untersuchen und bei der Aufklärung der Entstehung von Berufskrankheiten und dienstbedingten Erkrankungen mitzuwirken, 
- 2.
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                Auskunft zu geben über die Art und Dauer der Beschäftigung, den Beschäftigungsort, den Zustand, die Behandlung sowie die Dienst- und Verdienstverhältnisse der verunfallten Bediensteten, 
- 3.
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                auf Verlangen die für die Berechnung von Leistungen und Regressansprüchen maßgeblichen Beträge nachzuweisen, 
- 4.
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                die Anträge der Beamtinnen und Beamten auf Ausgleich von Sachschäden an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation weiterzuleiten und bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und des Schadensumfangs mitzuwirken, 
- 5.
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                die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen sowie dienstbedingten Gesundheitsgefahren und zur Ersten Hilfe zu unterstützen und 
- 6.
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                alle Tatsachen anzugeben, die für die Berechnung der zu erstattenden Kosten und zu erbringenden Vorschüsse notwendig sind.