Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Ausfertigungsdatum: 27.04.2002


Inhaltsübersicht BGG

Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
§  1Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
§  2Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
§  3Menschen mit Behinderungen
§  4Barrierefreiheit
§  5Zielvereinbarungen
§  6Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
Abschnitt 2Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
§  7Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
§  8Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§  9Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 10Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
§ 11Verständlichkeit und Leichte Sprache
Abschnitt 2aBarrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
§ 12Öffentliche Stellen des Bundes
§ 12aBarrierefreie Informationstechnik
§ 12bErklärung zur Barrierefreiheit
§ 12cBerichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
§ 12dVerordnungsermächtigung
Abschnitt 3Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
§ 13Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Abschnitt 4Rechtsbehelfe
§ 14Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
§ 15Verbandsklagerecht
§ 16Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen

§ 17Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 18Aufgabe und Befugnisse
Abschnitt 6Förderung der Partizipation
§ 19Förderung der Partizipation