(BGBEG)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche


Ausfertigungsdatum: 18.08.1896

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 21.9.1994 I 2494; 1997, 1061;

Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Erstes Kapitel Inkrafttreten. Vorbehalt für Landesrecht. Gesetzesbegriff
Zweites Kapitel Internationales Privatrecht
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Recht der natürlichen Personen und der Rechtsgeschäfte
Dritter Abschnitt Familienrecht
Vierter Abschnitt Erbrecht
Fünfter Abschnitt Außervertragliche Schuldverhältnisse
Sechster Abschnitt Sachenrecht
Siebter Abschnitt Besondere Vorschriften zur Durchführung und Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen der Europäischen Union
Erster Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 864/2007
Zweiter Unterabschnitt Umsetzung international-privatrechtlicher Regelungen im Verbraucherschutz
Dritter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 593/2008
Vierter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010
Drittes Kapitel Angleichung; Wahl eines in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
Zweiter Teil Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen
Dritter Teil Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Landesgesetzen
Vierter Teil Übergangsvorschriften
Fünfter Teil Übergangsvorschriften aus Anlaß jüngerer Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes
Sechster Teil Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Art 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Siebter Teil Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnungsermächtigungen, Länderöffnungsklauseln, Informationspflichten