Die Satzung soll Bestimmungen enthalten: 
        
            - 1.
 
            - 
                
über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
             
            - 2.
 
            - 
                
darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
             
            - 3.
 
            - 
                
über die Bildung des Vorstands,
             
            - 4.
 
            - 
                
über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.