Ist eine Geldschuld in einer bestimmten Münzsorte zu zahlen, die sich zur Zeit der Zahlung nicht mehr im Umlauf befindet, so ist die Zahlung so zu leisten, wie wenn die Münzsorte nicht bestimmt wäre.
Verkehrsunfallprozess eines verletzten Fußgängers: Verfahrensfehlerhafte Nichtberücksichtigung einer vorgetragenen alternativen Möglichkeit der Unfallverursachung; Darlegungs- und Beweislast für ein Fehlverhalten des Fußgängers
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