(BGB)
Bürgerliches Gesetzbuch

Ausfertigungsdatum: 18.08.1896


§ 1982 BGB Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.