Berufsförderungsverordnung (BFöV)
Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten

Ausfertigungsdatum: 23.10.2006


Inhaltsübersicht BFöV

Teil 1
Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 1Beratungsauftrag, Anspruchsberechtigte, schulische und berufliche Bildung
§ 2Berufsberatung
§ 3Förderungsplan
 
Teil 2
Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 4Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit
§ 5Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung
§ 6Erstattung von Kosten
§ 7Bestandteile der Bewilligungen nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
 
Teil 3
Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 8Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
§ 9Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen
§ 10Zahl der Unterrichtsstunden
§ 11Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel
§ 12Kosten der Lehrgangsteilnahme
§ 13Form und Fristen
§ 14Versetzung und Prüfung
 
Teil 4
Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 15Gegenstand der beruflichen Bildung
§ 16Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung
§ 17Antragstellung
§ 18Persönliche Förderungsvoraussetzungen
§ 19Kosten der beruflichen Bildung
§ 20Lehrgangs- und Studiengebühren
§ 21Kosten für Ausbildungsmittel
§ 22Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
§ 23Reise- und Trennungsauslagen
§ 24Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung
§ 25Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren
§ 26Zuschuss zu den Umzugsauslagen
§ 27Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten
§ 28Pflichten der Förderungsberechtigten
§ 29Bestandteile der Bewilligungen nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
  
Teil 5 
Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 30Unterstützung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes
§ 31Eingliederungshilfen
§ 32Einarbeitungszuschuss
§ 33Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen
§ 34Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 35Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 36Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
§ 37Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
 
Teil 6
Schlussvorschriften
§ 38Zuständigkeiten
§ 39Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung zur Änderung der Berufsförderungsverordnung