Ausfertigungsdatum: 23.10.2006
Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bescheinigt der Berufsförderungsdienst Art und Umfang der zivilberuflich verwertbaren Anteile der militärischen Ausbildung und Verwendung. Die militärische Ausbildung und Verwendung ist von den Förderungsberechtigten in geeigneter Form nachzuweisen.